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Aktenzeichen II 866/32

Datum 06.10.1932

Leitsatz Kann der Tatbestand der Urkundenfälschung dadurch verwirklicht werden, daß bei Aufgabe einer Drahtnachricht durch Fernsprecher die Nummer des Fernsprechanschlusses, von dem aus der Aufgebende spricht, bewußt unrichtig bezeichnet wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EF6F0365

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