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Aktenzeichen III 425/32
Datum 11.07.1932
Leitsatz 1. Zur Berechnung des erhöhten Verkaufspreises nach § 131 b Abs. 2 Branntweinverwertungsordnung in Verbindung mit § 106 Abs. 3 BranntwMonG. 2. Zum Begriff "Trinkbranntweinerzeugnisse jeder Art" i. S. des § 131 a Abs. 1 Branntweinverwertungsordnung. 3. Setzt die Einziehung nach § 129 Abs. 1 BranntwMonG. Verschulden eines Täters voraus? 4. Ist § 59 StGB. oder § 395 (358 a. F.) RAbgO. bei Verfolgung einer juristischen Person aus § 144 BranntwMonG. in Verbindung mit § 393 (357 a. F.) RAbgO. anwendbar?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EF670341
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