zurück
Aktenzeichen II 681/32
Datum 04.07.1932
Leitsatz Ruht die Verjährung wegen einer Beleidigung, deren Gegenstand die Behauptung einer strafbaren Handlung bildet, bis zur Beendigung der Untersuchung dieser strafbaren Handlung auch dann, wenn die Untersuchung nicht auf eine Anzeige eingeleitet worden ist, die Staatsanwaltschaft vielmehr von der strafbaren Handlung auf anderem Wege Kenntnis erlangt hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EF620328
zurück