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Aktenzeichen III 90/32

Datum 11.04.1932

Leitsatz 1. Ein von dem Geschäftsführer einer G. m. b. H. mit dem Akzept der Gesellschaft versehener Wechselvordruck ist ein Vermögensstück der Gesellschaft. 2. Befriedigt der Geschäftsführer einer GmbH. eine gegen die Gesellschaft erhobene, von dieser bestrittene Forderung, oder stellt er sie sicher, so kann darin eine Beschädigung des Vermögens der Gesellschaft liegen, auch wenn die Forderung tatsächlich besteht.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EF430206

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