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Aktenzeichen III 984/31

Datum 29.02.1932

Leitsatz Ein "Verheimlichen von Vermögensstücken" kann gegeben sein, wenn der Gemeinschuldner dem Konkursverwalter wissentlich falsche Auskunft auf Fragen erteilt, die Klarheit über das Vorhandensein eines Anfechtungsrechts (§§ 29 flg. KO.) zu schaffen bestimmt sind.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EF330152

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