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Aktenzeichen II 1004/31

Datum 14.12.1931

Leitsatz Inwieweit müssen die im § 4 UnlWG. aufgestellten Tatbestandsmerkmale aus der Druckschrift selbst zu ersehen sein, wenn auf deren Verbreitung die preßgesetzliche Verjährung Anwendung finden soll?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EF310145

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