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Aktenzeichen I 1473/31
Datum 05.02.1932
Leitsatz Verhandlung der Strafkammer unter Mitwirkung eines ihr nicht zugeteilten Richters. Eine von dem Landgerichtspräsidenten nachträglich erlassene Verfügung hat keine rückwirkende Kraft.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EF280122
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