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Aktenzeichen I 1473/31

Datum 05.02.1932

Leitsatz Verhandlung der Strafkammer unter Mitwirkung eines ihr nicht zugeteilten Richters. Eine von dem Landgerichtspräsidenten nachträglich erlassene Verfügung hat keine rückwirkende Kraft.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EF280122

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