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Aktenzeichen III 906/31

Datum 14.01.1932

Leitsatz 1. Es besteht kein allgemeiner Grundsatz, daß für die Einziehung der Erlös an die Stelle der Sache tritt. 2. Auch den besonderen Vorschriften des Maisgesetzes ist kein solcher Grundsatz zu entnehmen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EF1C0085

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