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Aktenzeichen II 570/31
Datum 14.01.1932
Leitsatz 1. Bezieht sich das Gesetz über Straffreiheit v. 14. Juli 1928 -- RGBl. I S. 195 -- nur auf solche Strafsachen, die aus deutschpolitischen Beweggründen begangen worden sind? 2. Wird der Angeklagte zur Verhandlung über die Berufung der Staatsanwaltschaft wirksam zu Händen seines mit Zustellungsvollmacht versehenen Verteidigers geladen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EF1A0076
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