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Aktenzeichen II 938/31

Datum 17.12.1931

Leitsatz Kann eine die Straflosigkeit des Betrugsversuchs hindernde "Entdeckung der Handlung" dann vorliegen, wenn dem Getäuschten nachträglich, ohne Zutun der an der Tat Beteiligten, die Unwahrheit der Angaben offenbar wird und damit die Verhinderung des zur Vollendung des Betrugs gehörigen Erfolges möglich und zu erwarten ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EF140061

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