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Aktenzeichen III 585/31

Datum 30.11.1931

Leitsatz 1. Zur Auslegung des § 8 der VO. des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 28. März 1931 (RGBl. I S. 79). 2. Ist die Bekanntmachung des Oberpräsidenten der Rheinprovinz vom 4. April 1931, durch die einer bestimmten einzelnen Partei das Tragen ihrer Uniform oder Bundeskleidung verboten worden ist, rechtsgültig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EF0C0033

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