zurück
Aktenzeichen II 1141/31
Datum 30.11.1931
Leitsatz 1. Welche rechtliche Natur hat das in § 21 RPreßG. unter Strafe gestellte Vergehen? 2. Liegt in der Angabe des Redakteurs, er habe einen Aufsatz im Wege des Matern-Austausches von einer anderen Zeitung erhalten, die Benennung des Einsenders im Sinne des Abs. 2 des § 21 PreßG.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EF0B0031
zurück