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Aktenzeichen 3 TB 106/31
Datum 30.11.1931
Leitsatz Wird das Recht, Buße zu verlangen und sich der öffentlichen Klage als Nebenkläger anzuschließen, durch einen wegen der Beleidigung zwischen dem Täter und dem Verletzten geschlossenen Vergleich beeinträchtigt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EF0A0030
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