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Aktenzeichen II 1222/31

Datum 26.11.1931

Leitsatz Ist es zulässig, daß die Richter die Beratung am Tatort abhalten, um den Eindruck eines vorangegangenen Augenscheins auf diese Weise festzuhalten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EF090028

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