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Aktenzeichen II 1173/31

Datum 19.11.1931

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen sind Fragen über Vorgänge von allgemeiner Bedeutung in parteipolitischen Bewegungen als nicht zur Sache gehörig im Sinn des § 241 Abs. 2 StPO. anzusehen, wenn strafbare Handlungen, die nicht in Angriffen auf die Staatsverfassung oder auf die äußere Machtstellung des Staates bestehen, sondern lediglich durch parteipolitische Verhetzung hervorgerufen sind, den Gegenstand der Untersuchung bilden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EF060014

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