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Aktenzeichen I 1330/30
Datum 17.02.1931
Leitsatz 1. Was heißt "bewaffnet" i. S. des § 3 Abs. 1 VO. d. Reichspräsidenten v. 25. Juli 1930? 2. Ist es gegenüber dieser Vorschrift erlaubt, eine Wasse zur Abwehr eines erst in Aussicht stehenden Angriffs zu tragen? Würde ein Irrtum hierüber den Täter entlasten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EE310159
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