zurück

Aktenzeichen I 1330/30

Datum 17.02.1931

Leitsatz 1. Was heißt "bewaffnet" i. S. des § 3 Abs. 1 VO. d. Reichspräsidenten v. 25. Juli 1930? 2. Ist es gegenüber dieser Vorschrift erlaubt, eine Wasse zur Abwehr eines erst in Aussicht stehenden Angriffs zu tragen? Würde ein Irrtum hierüber den Täter entlasten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EE310159

Download PDF

zurück