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Aktenzeichen I 1387/30

Datum 30.01.1931

Leitsatz 1. Kann jemand dadurch am Vermögen beschädigt werden, daß er bestimmt wird, gegenüber einem anderen in nicht rechtsverbindlicher Weise eine "Rückbürgschaft" für dessen Verbindlichkeit zu übernehmen? 2. Inwieweit ist durch die Auslieferung des Angeklagten die Aburteilung dann gedeckt, wenn die Verhandlung einen andern (im besondern: einen weniger umfangreichen) Sachverhalt ergibt als den bei der Auslieferung angenommenen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EE270106

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