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Aktenzeichen III 1050/30

Datum 26.01.1931

Leitsatz 1. In welchem Verhältnis steht die Urkundenverfälschung nach § 348 Abs. 2 StGB. zu der schweren Amtsunterschlagung nach §§ 350, 351 StGB., wenn die Urkundenverfälschung (§ 348 Abs. 2) zugleich die "in Beziehung" auf die Amtsunterschlagung vorgenommene Verfälschung eines Registers usw. (§ 351) darstellt? 2. Ist die schwere Amtsunterschlagung (§§ 350, 351 StGB.) ein eigentliches (reines) oder ein uneigentliches (gemischtes) Amtsdelikt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EE260102

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