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Aktenzeichen III 1009/30

Datum 15.01.1931

Leitsatz Macht sich ein Posthilfsstelleninhaber durch Unterdrückung von Zahlkarten, Unterschlagung der darauf eingezahlten Gelder und verspätete Eintragung der Eingänge in das Annahmebuch der schweren Amtsunterschlagung und der Briefunterdrückung schuldig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EE210085

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