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Aktenzeichen 10 TB 2/31

Datum 08.01.1931

Leitsatz Läuft die Frist zur Entscheidung über die Fortdauer der Haft (§ 18 Abs. 2 des Deutschen Auslieferungsgesetzes vom 23. Dezember 1929 -- RGBl. I S. 239 -- DAG.) im Falle der Festnahme des Verfolgten (§ 21 Abs. 1) vom Tage der Festnahme oder vom Tage des Erlasses des Haftbefehls, durch den die vorläufige Auslieferungshaft (vAH.) angeordnet wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EE1E0079

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