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Aktenzeichen II 133/30
Datum 22.12.1930
Leitsatz 1. Einkommensteuerpflichtigkeit von Einnahmen aus strafbaren Handlungen nach § 6 EinkStG. 2. Darf nach § 433 RAbgO. der Strafrichter frei darüber entscheiden, ob ein Steuerbescheid als Festsetzung der Steuer im Sinne von § 359 Abs. 3 RAbgO. gelten kann? 3. Sind hierzu vorläufige Steuerbescheide (§ 82 RAbgO.) ausreichend?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EE1B0071
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