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Aktenzeichen III 682/30

Datum 15.12.1930

Leitsatz Bewirkt die behördliche Erlaubnis zu gewerbsmäßiger Selbstbeteiligung am Glückspiel Straflosigkeit? Ist der Irrtum des Täters über das Vorliegen einer solchen Erlaubnis von Bedeutung? Hat sich die Rechtslage infolge des Gesetzes gegen das Glückspiel vom 23. Dezember 1919 (RGBl. S. 2145) insoweit geändert?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EE150055

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