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Aktenzeichen II 829/29
Datum 11.12.1930
Leitsatz Begeht eine Urkundenfälschung, wer eine den Namenszug eines anderen tragende Eisenbahn-Monatskarte aus dem amtlichen Verschlußrahmen löst, sie mit dem eigenen, seinen Namenszug tragenden Lichtbild in einem anderen Verschlußrahmen verbindet und sie so als Nachweis seiner Fahrberechtigung bei der Bahn vorzeigt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EE130049
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