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Aktenzeichen III 588/30
Datum 11.12.1930
Leitsatz Der Vermutungstatbestand des § 59 Nr. 9 TabakStG. schließt nicht die Widerlegung des Hinterziehungsvorsatzes durch den Nachweis aus, der Täter habe nach Hinterziehung der Steuer durch einen anderen als Vortäter die Ware steuerhehlerisch erworben.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EE120047
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