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Aktenzeichen III 796/30
Datum 27.11.1930
Leitsatz Genügt es zum Begriff des "Führens einer Schußwaffe außerhalb der Wohnung", daß der Täter von einer Schußwaffe zwar innerhalb der Wohnung Gebrauch macht, die Wirkung jedoch außerhalb der Wohnung eintritt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EE0E0036
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