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Aktenzeichen II 719/30

Datum 24.11.1930

Leitsatz Ist wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 377 Abs. 1 RAbgO. der Steuerpflichtige zu bestrafen, der in der Steuererklärung aus Fahrlässigkeit unrichtige oder unvollständige Angaben unter der in § 168 Abs. 1 RAbgO. erforderten Versicherung macht, ohne hierdurch eine Steuerverkürzung zu bewirken?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EE0A0022

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