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Aktenzeichen II 926/29
Datum 10.11.1930
Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen ist bei fortgesetzter Entwendung von Branntwein aus einer Verschlußbrennerei die Vermutung einer ununterbrochenen Dauer der Entnahme (§ 123 BranntwMonG.) gegeben? Sind fortbestehende Vorrichtungen erforderlich?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EE050013
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