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Aktenzeichen II 1047/29

Datum 03.11.1930

Leitsatz 1. Was versteht die RAbgO. unter Ausfertigungen von Entscheidungen? 2. Kann gegen einen Steuerstrafbescheid wirksam schon vor dessen förmlicher Bekanntmachung Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640ED870426

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