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Aktenzeichen II 810/30

Datum 30.10.1930

Leitsatz 1. Was bedeutet "wissentlich" im Sinne des § 314 Abs. 1 HGB.? 2. a) Kann Betrug in mittelbarer Täterschaft derart begangen werden, daß der mittelbare Täter sich des gutgläubigen Mittlers als seines Werkzeugs zum Abschluß eines Vertrags bedient? b) Wie bestimmt sich in diesem Falle die Rechtswidrigkeit der Handlung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640ED860422

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