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Aktenzeichen II 1513/29

Datum 29.09.1930

Leitsatz Gehört eine nur sicherungshalber abgetretene Forderung zu dem der Zwangsvollstreckung unterworfenen Vermögen des Erwerbers, das er bei Leistung des Offenbarungseides anzugeben hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640ED850417

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