zurück
Aktenzeichen II 1513/29
Datum 29.09.1930
Leitsatz Gehört eine nur sicherungshalber abgetretene Forderung zu dem der Zwangsvollstreckung unterworfenen Vermögen des Erwerbers, das er bei Leistung des Offenbarungseides anzugeben hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640ED850417
zurück