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Aktenzeichen I 577/30

Datum 23.09.1930

Leitsatz Kommt dem Sitzungsprotokoll hinsichtlich der Beobachtung einer wesentlichen Förmlichkeit auch dann ausschließliche Beweiskraft zu, wenn die Urkundspersonen diese Förmlichkeit aus Rechtsirrtum als unwesentlich angesehen haben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640ED640309

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