Aktenzeichen II 548/29
Datum 18.09.1930
Leitsatz 1. Zum Verhältnis von § 21 der VO. über die Bildung von Betriebsvertretungen im Bereich der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft vom 15. Dezember 1924 zu § 26 des Betriebsrätegesetzes vom 4. Februar 1920 und zu §§ 20 und 22 der Wahlordnung für die Betriebsvertretungen bei der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft vom 15. Dezember 1924. 2. Unter welchen Voraussetzungen hat die Verletzung von Vorschriften über die Wahl der Betriebsvertretungen die Nichtigkeit der Wahl zur Folge? 3. Entfällt die Strafbarkeit der Fälschung des Wahlergebnisses, wenn ihr die Verletzung einer wesentlichen Vorschrift über das Wahlverfahren vorausgegangen ist? 4. Findet § 108 StGB. auf die Wahl des Vorsitzenden des Betriebsrats einer Reichsbahnstelle Anwendung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640ED620298
zurück