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Aktenzeichen I 950/30

Datum 12.09.1930

Leitsatz 1. Wann beginnt die Verjährung der sog. passiven Bestechung, wenn sie durch Annahme eines Schuldversprechens und der daraufhin fortdauernd gewährten Vorteile begangen wird? 2. Kann in einem Verfahren wegen Bestechung nach § 331 StGB. der als Zeuge vernommene Geber des Geschenks nach § 57 Nr. 3 StPO. unbeeidigt bleiben, weil er eines Vergehens nach § 333 StGB. verdächtig sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640ED610296

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