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Aktenzeichen I 465/30
Datum 08.07.1930
Leitsatz 1. Besteht für den Arzt und den nichtärztlichen Heilbehandler eine Rechtspflicht, das Heilmittel oder das Heilverfahren, das gegenüber einer bestimmten Krankheit nach dem augenblicklichen Stande der ärztlichen Wissenschaft als das wirksamste gilt, auch dann anzuwenden, wenn seine persönliche Überzeugung mit der überwiegenden Meinung nicht übereinstimmt? 2. Unter welchen Voraussetzungen ist ein nichtärztlicher Heilbehandler verpflichtet, auf die Zuziehung eines Arztes hinzuwirken?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640ED570263
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