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Aktenzeichen II 1009/29
Datum 05.05.1930
Leitsatz Inwieweit ist § 193 StGB. anwendbar, wenn der Angeklagte in einem Beleidigungsverfahren den Beleidigten durch die Art der Darstellung des dem Verfahren zugrunde liegenden Vergehens von neuem an seiner Ehre verletzt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640ED370154
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