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Aktenzeichen II 281/30
Datum 28.04.1930
Leitsatz Kommt es nach § 21 RPreßG. für die Strafbarkeit des verantwortlichen Schriftleiters einer Druckschrift mit beleidigendem Inhalt darauf an, ob der Verfasser sich auf § 193 StGB. berufen könnte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640ED2E0134
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