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Aktenzeichen II 369/28

Datum 02.12.1929

Leitsatz 1. Muß das Gericht dem Antrag auf Einholung eines Obergutachtens entsprechen, wenn es sich um schwierige, nur auf Grund von fachwissenschaftlichen Kenntnissen zu beantwortende Fragen handelt? 2. Wird der Begriff der Gewalt in § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB. erfüllt, wenn nur eine psychische (seelische) Einwirkung vorgenommen wird? 3. Wann kann durch eine nur psychische Einwirkung eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 223 StGB. herbeigeführt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640ED2A0113

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