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Aktenzeichen II 1356/29

Datum 10.04.1930

Leitsatz 1. Welcher Vorsatz ist nach § 175 StGB. zur widernatürlichen Unzucht bei dem erforderlich, der sie mit sich begehen läßt? 2. Genügt zur Ausschließung des § 27 b StGB., daß durch eine Geldstrafe der Strafzweck nicht voll erreicht werden würde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640ED280108

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