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Aktenzeichen II 22/29

Datum 06.02.1930

Leitsatz 1. Bedeutung der Eintragung einer Aktiengesellschaft in das Handelsregister für die Zulässigkeit der Abtretung der Anteilsrechte. Bedarf es der vorherigen Ausgabe von Aktien und Interimsscheinen? 2. Kann der Aktienmantel einer A.-G. (die Gesamtheit der Anteilsrechte) ohne ein dazu gehöriges geschäftliches Unternehmen wirksam übertragen werden? 3. Hängt die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Vorstandsmitglieds der A.-G. von der Rechtswirksamkeit seiner Bestellung ab? Genügt die tatsächliche Übernahme der Obliegenheiten eines solchen? 4. Was ist zur Niederlegung des Amtes als Vorstandsmitglied erforderlich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640ED1F0081

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