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Aktenzeichen III 148/30
Datum 24.03.1930
Leitsatz Kommt eine Berichtigung, die der mit der Erledigung der Steuerangelegenheiten Beauftragte nach der Steuergefährdung auch ohne besonderen Auftrag und ohne Vorwissen des Steuerschuldners vornimmt, diesem gemäß § 374 RAbgO. zugute?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640ED1C0076
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