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Aktenzeichen II 383/29

Datum 03.03.1930

Leitsatz 1. Müssen zu der Beeidigung der Schöffen die an der auschließenden Verhandlung des erkennenden Gerichts Beteiligten zugezogen werden? 2. Welche Beweiskraft hat das über die Beeidigung der Schöffen aufgenommene Protokoll?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640ED130050

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