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Aktenzeichen III 1293/29

Datum 20.02.1930

Leitsatz 1. Kann ein bei Leistung des Offenbarungseides im Konkursverfahren begangener Meineid mit einem Verbrechen nach § 239 Abs. 1 Nr. 2 KO. in Tateinheit stehen? 2. Kann in einem solchen Falle wegen des Meineids noch Bestrafung erfolgen, wenn der Angeklagte wegen eines in demselben Konkursversahren begangenen Verbrechens nach § 239 Abs. 1 Nr. 1 KO. rechtskräftig verurteilt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640ED100042

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