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Aktenzeichen II 57/30

Datum 03.03.1930

Leitsatz 1. Schließt der Notstand des § 52 StGB. nur die Schuld oder auch den Vorsatz des durch Drohungen Genötigten aus? 2. Kann im Falle des § 52 StGB. der Nötigende als mittelbarer Täter strafbar sein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640ED0E0030

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