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Aktenzeichen I 47/30
Datum 21.02.1930
Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen kann der Schuldausschließungsgrund des § 193 StGB. in der Person des Anstifters zur Begehung einer Beleidigung vorliegen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640ED0B0023
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