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Aktenzeichen III 1307/29

Datum 20.02.1930

Leitsatz Ist es für die Strafbarkeit eines im Inlande vor dem Kriegsgericht einer der Besatzungsmächte geleisteten Meineids von Belang, daß die Tat nach dem betreffenden ausländischen Strafrecht nicht strafbar sein würde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640ED070015

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