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Aktenzeichen III 1310/29

Datum 17.02.1930

Leitsatz Kann das Verhalten des Hehlers nach der Tat als ein Beweisanzeichen dafür verwertet werden, daß vor der Tat liegende, auf einen strafbaren Erwerb hindeutende äußere Umstände vom Hehler erkannt worden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640ED030004

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