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Aktenzeichen III 290/29

Datum 06.05.1929

Leitsatz Liegt Rücktritt vom Versuch gemäß § 46 Nr. 2 StGB. vor, wenn der Täter in der irrigen Annahme, sein Versuch sei gescheitert, tatsächlich erst durch sein späteres Verhalten dieses Scheitern herbeiführt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EC310158

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