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Aktenzeichen III 290/29
Datum 06.05.1929
Leitsatz Liegt Rücktritt vom Versuch gemäß § 46 Nr. 2 StGB. vor, wenn der Täter in der irrigen Annahme, sein Versuch sei gescheitert, tatsächlich erst durch sein späteres Verhalten dieses Scheitern herbeiführt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EC310158
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