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Aktenzeichen III 73/29

Datum 29.04.1929

Leitsatz 1. Sind die von einem Bürgermeister im Sinne der Landgemeindeordnung für die Rheinprovinz aus dem Beschlußbuch erteilten beglaubigten Abschriften von Gemeinderatsbeschlüssen öffentliche Urkunden nach §§ 271, 348 Abs. 1, 267 StGB.? 2. Kann für die Gemeinde die Erlangung einer Anleihe bei ihrer Gemeindesparkasse ein Vermögensvorteil (§§ 268, 272, 349 StGB.) sein?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EC2F0148

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