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Aktenzeichen I 1222/28
Datum 19.04.1929
Leitsatz 1. Inwiefern kann ein Postbeamter, der auf eine ihm zur Freimachung übergebene Sendung statt neuer bereits entwertete Briefmarken aufklebt, ohne sich den vom Auflieferer gezahlten Portobetrag sofort zuzueignen, eine Amtsunterschlagung begehen? 2. Macht er sich zugleich der Portohinterziehung nach § 273 PostG. schuldig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EC2A0130
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