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Aktenzeichen II 304/29
Datum 18.04.1929
Leitsatz Liegt eine Falschbeurkundung (§ 348 Abs. 1 StGB.) vor, wenn der Gerichtsvollzieher bei der Beurkundung einer Vollstreckungshandlung wesentliche Vorgänge im Protokoll ausgelassen hat mit der Absicht, dessen Inhalt insoweit später zu vervollständigen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640EC280125
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